Rehasport
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, wird normalerweise nach einer klinischen oder medizinischen Behandlung empfohlen.
In der Regel wird er bei behinderten sowie von Behinderung bedrohten Menschen eingesetzt. Ziel ist es, die infolge einer körperlichen
oder seelischen Krankheit entwickelten Symptome, Folgeschäden und Nebenwirkungen therapeutisch zu behandeln. Das kann zum Beispiel bei
Rückenschmerzen oder Rheuma der Fall sein. Der Rehasport findet dabei immer in Gruppen statt bei Koronarsport immer unter ärztlicher Aufsicht.
Er wird den Betroffenen durch den behandelnden Arzt bei medizinischer Notwendigkeit durch eine Verordnung verschrieben.
Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Alle Mitglieder der Sozialversicherung können laut Sozialgesetzbuch I § 4 ihren Anspruch auf Rehabilitation geltend machen.
Durch das gesetzlich verankerte Recht auf Rehabilitation können Sie bei körperlichen sowie seelischen Erkrankungen eine solche beantragen.
Hierbei haben Sie das Recht auf eine therapeutische Behandlung, welche durch Rehasportübungen und Maßnahmen den Schutz der Gesundheit und Leistungsfähigkeit zum Ziel hat.
Der Reha-Sport richtet sich insbesondere an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gehören nicht nur bekannte körperliche Behinderungen, sondern auch z.B. Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungen-Erkrankungen, Orthopädische oder auch Neurologische Erkrankungen.
Typische Rehabilitationssportarten sind zum Beispiel Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele in Gruppen.
Auch das Bosseln wird als Mannschaftssport im Rahmen des Rehasports beim VSG durchgeführt.
Welche Rehasport-Übungen zur Behandlung eingesetzt werden, hängt von Ihren (Vor-)Erkrankungen sowie Ihren gesundheitlichen Einschränkungen ab.
Vorrangiges Ziel des Reha-Sports ist es, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren und die Gesundheit dabei zu stärken.
Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung,
langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele.
Reha-Sport wird von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern zeitIich begrenzt als Pflicht-Leistung finanziert.
Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung
von 50 Übungseinheiten á mindestens 45 Minuten in höchstens 18 Monaten.
In Herzgruppen erstreckt sich die Regelverordnung auf 90 Übungsstunden in 24 Monaten bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten.
Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.
Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen wird.
Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.
Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen RehabiIitationsträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden.
Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Auch wenn keine Rehaverordnung vorliegt, können Sie an den Übungen als aktives Mitglied des Verein für Sport und Gesundheit teilnehmen. Sprechen Sie uns gerne unter Kontakt an.
kontakt@verein-sport-gesundheit.de